Barrierefreie Seiten
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Seit dem 1. Mai 2002 ist in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen zum Ziel und soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
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Barrierefreie Seiten bieten Menschen mit einem Handicap Zugang zu allen Informationen auf Ihrer Internetseite. Dafür ist es wichtig, in der Programmierung von Internetseiten bestimmte Regeln zu befolgen, um sie auch für entsprechende spezielle Webbrowser und Ausgabegeräte lesbar zu machen.
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Wir halten uns bei der Neugestaltung von Webauftritten auf Wunsch an die Vorgaben der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung" - kurz BITV. Ebenso bieten wir an, bereits bestehende Seiten auf Barrierefreiheit zu überprüfen und nehmen auf Wunsch entsprechende Änderungen vor.
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